Corona aktuell – Corona-Krisenstab angekündigt – Politik

Der voraussichtliche künftige Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Einrichtung eines ständigen Bund-Länder-Krisenstabs im Kanzleramt zum Kampf gegen die dramatische Entwicklung in der Corona-Krise angekündigt. Die neue Bundesregierung werde die Einrichtung eines solchen Krisenstabes veranlassen, sagte Scholz bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP in Berlin.

Zudem sollen Pflegekräfte wegen der besonderen Belastungen in der Corona-Krise einen erneuten Bonus bekommen. Die künftigen Ampel-Koalitionspartner hätten sich verständigt, dafür eine Milliarde Euro bereit zu stellen, sagte Scholz.

“Gemeinsam haben wir es in der Hand, diese schlimme vierte Welle zu brechen. Die neue Bundesregierung wird alles Erforderliche tun, um unser Land gut durch diese Zeit zu bringen”, versprach der wohl zukünftige Bundeskanzler. (24.11.2021)

Bundeswehr führt faktisch Impfpflicht ein

Die Corona-Impfung wird für alle Bundeswehrsoldaten verpflichtend. Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Mittwoch in Berlin sagte, wurde für die Angehörigen der Streitkräfte eine sogenannte Duldungspflicht beschlossen. Bislang sind seinen Angaben nach etwa 80 Prozent der Soldatinnen und Soldaten gegen Covid-19 geimpft. Bundeswehrsoldaten, die eine Impfung verweigern, müssen künftig dienstrechtliche Folgen hinnehmen.

Für die Bundeswehrkontingente im Auslandseinsatz gilt die Verpflichtung zur Corona-Schutzimpfung bereits seit März. Seit dem Frühjahr habe Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) dies für alle angestrebt, sei aber auf Widerstände gestoßen. Am Montag sei man sich schließlich in einem Schlichtungsausschuss mit den Beteiligungsgremien einig geworden.

Zu den Basisimpfungen der Bundeswehr gehören den Angaben zufolge die Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern, Mumps und Röteln sowie die Grippe-Impfung. Soldatinnen und Soldaten lebten eng in Kasernen, auf Schiffen oder in Feldlagern zusammen, fügte der Ministeriumssprecher hinzu. Daher müsse dafür Sorge getragen werden, dass Infektionskrankheiten sich nicht ausbreiteten. Zudem müssten die Soldaten körperlich einsatzbereit sein, um ihren Auftrag zu erfüllen (24.11.2021)

Kliniken in Bayern und im Osten bereiten Patientenverlegungen vor

Nachrichten zu Covid-19 – zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht

Um Engpässe in der intensivmedizinischen Behandlung zu vermeiden, sollen bis zum Wochenende mehrere Dutzend Patienten aus den stark von Corona betroffenen Regionen im Osten und in Bayern in andere Teile Deutschlands verlegt werden. Wie der Vorsitzende des Arbeitskreises der Innenministerkonferenz für Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, Hermann Schröder, auf Anfrage mitteilte, wurden über das sogenannte Kleeblatt-Verfahren am Mittwoch Anträge auf bundesweite Verlegung für etwa 80 Patienten geprüft.

Vor allem Covid-19-Patienten sollen in andere Regionen gebracht werden. In Ausnahmefällen könnten auch Patienten mit anderen Erkrankungen verlegt werden, sagte Schröder. Generell werde darauf geachtet, dass die aufnehmenden Krankenhäuser in Regionen liegen, die aktuell weniger stark von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Unter dem Eindruck der ersten Corona-Welle hatten Bund und Länder im Frühjahr 2020 ein Konzept für die bundesweite Verlegung von Patienten entwickelt. Im September vergangenen Jahres wurde das sogenannte Kleeblattkonzept dann durch die Innen- und Gesundheitsminister beschlossen. Es sieht vor, dass zunächst innerhalb der fünf Regionen – West, Nord, Ost, Süd, Südwest – verlegt wird. Wenn in einer dieser Regionen absehbar keine freien Plätze mehr vorhanden sind, wird im Austausch mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Verlegung auch in andere Gebiete organisiert. Eine Fachgruppe des Robert-Koch-Instituts berät dabei. Es ist das erste Mal seit Beginn der vierten Corona-Welle, dass bundesweite Verlegungen über das Kleeblatt-Verfahren organisiert werden. Für den Transport der Patienten werden auch Rettungshubschrauber genutzt. (24.11.2021)

Inzidenz übersteigt die Marke von 400

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 66 884 Positiv-Tests binnen 24 Stunden. Das sind 14 058 Fälle mehr als am Mittwoch vor einer Woche, als 52 826 Neuinfektionen gemeldet wurden. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt abermals auf einen Rekordwert von 404,5 von 399,8 am Vortag. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100 000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben. 335 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle binnen eines Tages auf 99 768. Insgesamt fielen in Deutschland bislang mehr als 5,49 Millionen Corona-Tests positiv aus. (24.11.2021)

So viele Erstimpfungen wie seit zwei Monaten nicht mehr

Die Infektionszahlen steigen, aber es steigt auch die Zahl der Erstimpfungen in Deutschland. Am Dienstag haben dem Robert-Koch-Institut zufolge so viele Menschen eine Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten wie zuletzt vor zwei Monaten, nämlich genau 84 478. Außerdem wurden gut 56 000 Zweit- und knapp eine halbe Million Booster-Impfungen verabreicht. Zusammengerechnet ergibt das eine Zahl von 638 000 am Dienstag verabreichten Impfungen, so viele wie zuletzt am 28. Juli.

Insgesamt sind 68,1 Prozent der Deutschen – das entspricht 56,6 Millionen Menschen – vollständig gegen Corona geimpft. 58,8 Millionen (70,7 Prozent) haben eine Erstimpfung bekommen. 6,6 Millionen Menschen haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das RKI geht davon aus, dass unter Erwachsenen vermutlich mehr Menschen geimpft sind, als die Daten nahelegen: Eine hundertprozentige Erfassung der Impfungen könne durch das Meldesystem nicht erreicht werden, heißt es auf der Impfübersicht des RKI.

Weiterhin gibt es beim Stand der Impfungen gegen das Coronavirus erhebliche regionale Unterschiede: Unter den Bundesländern verzeichnet Bremen mit 79,7 Prozent den höchsten Anteil zwei Mal geimpfter Einwohner. Schlusslicht ist Sachsen, mit 57,8 Prozent. (24.11.2021)

Merz für weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte

Angesichts der vierten Corona-Welle hat sich der CDU-Politiker Friedrich Merz für einen weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte ausgesprochen. Wer nicht geimpft oder genesen sei, solle “nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt” können, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Regelung sei verhältnismäßig und könnte auch sofort umgesetzt werden. Der ehemalige CDU/CSU-Fraktionschef bewirbt sich nach zwei gescheiterten Versuchen wieder um den Parteivorsitz der CDU.

Merz verwies darauf, dass Beschäftigte ohne Impfung in einem solchen Lockdown dann auch nicht mehr arbeiten könnten. “Mit konsequenter 2-G-Regelung wäre der Zugang zum Betrieb und zur Arbeitsstelle auch nur noch für Geimpfte und Genese möglich – mit allen Konsequenzen.” Es müsse gelten: “Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.” Skeptisch bewertete Merz dagegen abermals eine Impfpflicht. “Ich bin dafür, staatliche Anordnungen nur zu treffen, wenn man sie auch durchsetzen kann”, sagte er. (24.11.2021)

Ethikrat offen für Debatte über allgemeine Impfpflicht

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Susanne Schreiber, hält eine allgemeine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen für denkbar. Eine Impfpflicht berge zwar die Gefahr, durch ihren bevormundenden Charakter die freiwillige Akzeptanz von Impfungen zu senken, sagte Schreiber der Rheinischen Post. “Im Moment können wir jedoch nicht ignorieren, dass sich die pandemische Lage massiv zuspitzt. Wenn Krankenhäuser und Intensivstationen aufgrund der Überlastung ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, müssen wir eingreifen – zum Schutz des Klinikpersonals und zum Schutz unser aller Gesundheit.”

Schreiber sagte: “Je nach Dramatik der Lage können unter solch schwierigen Umständen dann auch gesetzliche Vorgaben zu Impfverpflichtungen – gegebenenfalls gestaffelt nach Gefährdung – aus ethischer Sicht nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden, um das Pandemiegeschehen langfristig in den Griff zu bekommen.” Ohne ausreichende Impfungen sei man für kommende Wellen schlicht nicht gewappnet, “wenn Kontaktbeschränkungen und Lockdowns nicht zu unseren ständigen Begleitern werden sollen”.

In der Sendung “RTL Direkt” sagte Schreiber, bei der allgemeinen Impfpflicht habe der Ethikrat sich bislang zurückgehalten. In der aktuellen Situation ändere sich das aber gerade. “Da merkt man, dass wir doch sehr ins Nachdenken kommen, weil wir eben sehen: Die Zahlen steigen, und wir kriegen diese sehr akute Krisensituation.” Noch habe den Ethikrat keinen Auftrag von Bundestag oder Bundesregierung, sich offiziell mit der Impfpflicht zu beschäftigen: “Wir haben das im Rat noch nicht ausführlich diskutiert, aber die Zeichen stehen auf Umbruch, im Sinne von: noch mal eine ganz ausführliche Diskussion.” (24.11.2021)

Spahn: “Was muss eigentlich noch passieren, damit ihr es kapiert?”

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angesichts der vierten Corona-Welle kein Verständnis für Impfunwillige. “Es gibt immer noch diejenigen, die glauben, das Virus könne ihnen nichts anhaben. Diese Menschen würde ich am liebsten auf eine Intensivstation zerren und sie im Angesicht des Leids fragen: Was muss eigentlich noch passieren, damit ihr es kapiert?”, sagt Spahn der Rheinischen Post. Sein Satz zur 3-G-Regel (“Geimpft, gestorben, genesen”) sei auch ein Stück weit seiner Enttäuschung geschuldet. “Was mich wirklich frustriert, ist, dass wir mit der Impfung ein sicheres, hochwirksames Mittel gegen die Pandemie haben. Doch zu viele Erwachsene wollen es trotzdem nicht nutzen.” Eine Impfpflicht lehne er weiterhin jedoch ab.

Angesichts der Corona-Lage in Sachsen hält Spahn ein Vorziehen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Dezember auf einen früheren Zeitpunkt für möglich. Er schließt auch weitergehende Lockdowns nicht aus. “Ich denke sogar, wir werden früher handeln müssen. Wir sehen ja, dass in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Lage sehr ernst ist”, sagt Spahn der Rheinischen Post. “Wir müssen wohl erstmals Patienten in großem Stil innerhalb Deutschlands verlegen. Das haben wir so noch nicht gehabt in der Pandemie. Das wird noch eine große Herausforderung werden.” Auf die Frage nach möglichen Teil-Lockdowns sagt er: “Ausschließen sollte man in dieser Lage gar nichts, so bitter das ist.” (24.11.2021)

Ständige Impfkommission bereitet Empfehlung zur Impfung von Kindern vor

Die Ständige Impfkommission (Stiko) bereitet eine Empfehlung zur Corona-Impfung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren zum Start der ersten Lieferungen des Kinder-Impfstoffs vor. Die Kommission arbeite derzeit noch an der Empfehlung, sagt der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. “Unser Ziel ist es, diese Empfehlung bis Ende Dezember, möglichst bis zum Start der Auslieferung des Kinder-Impfstoffs an die Länder, fertigzustellen.” Eine Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Zulassung eines Corona-Impfstoffs für Kinder zwischen fünf und elf Jahren wird noch in dieser Woche erwartet. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, den Ländern ab 20. Dezember die erste Lieferung mit 2,4 Millionen Dosen des Impfstoffs für Kinder zur Verfügung zu stellen. (24.11.2021)

Spahn: Impfpflicht löst unser aktuelles Problem nicht

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist weiter skeptisch, was die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht betrifft, und hält die derzeitige Debatte darüber nicht für zielführend. “Sie löst unser akutes aktuelles Problem nicht”, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. “Wir brechen diese Welle ja nicht mit einer verpflichtenden Impfung. Die käme viel zu spät, die Wirkung. Wir müssen jetzt Kontakte reduzieren und geschlossen staatlich handeln. Deswegen weiß ich nicht, ob alle Kraft, die wir haben, grad in dieser Debatte, zum jetzigen Zeitpunkt richtig konzentriert ist.”

Mehrere Ministerpräsidenten hatten sich zuletzt für die Einführung einer solchen Pflicht ausgesprochen. Spahn blieb aber generell skeptisch. Dies sei nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine Frage des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. “Es ist eine Frage von Freiheit und Verantwortung.” Aus seiner Sicht gebe es eine moralische, gesellschaftliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Zudem gebe es offene Fragen bei der Durchsetzung einer solchen Maßnahme, sagte Spahn.

Derweil halten diverse Juristen eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus für vom Grundgesetz gedeckt. “Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen”, sagte Ulrich Battis, Rechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.

“Die Bürger vorbeugend gegen Corona zu impfen, ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt”, sagte Battis. “Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten.” Auf die Frage, wann eine solche Impfpflicht kommen sollte, sagte der Jurist: “Möglichst schnell. Die Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen.”

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitierte einen Sprecher des Bundesjustizministeriums mit den Worten, die Impfpflicht sei eine “Ultima Ratio”, die “nicht ausgeschlossen und verfassungsrechtlich vorstellbar” sei. Das sieht auch der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer so: “Es kommt auf die guten Gründe und dann auf die Verhältnismäßigkeit an. Grundsätzlich gilt: Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind – das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt”, sagte Mayer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Denkbar seien für Impfverweigerer etwa ein Bußgeld oder gesetzliche Regelungen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes. (23.11.2021)

Mehrere Bundesländer verschärfen die Corona-Regeln

Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Berlin führen strengere Maßnahmen gegen das Coronavirus ein.

In Bayern gilt von Mittwoch an ein flächendeckendes 2 G und landesweite Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Ausgenommen seien jedoch der Groß- und Einzelhandel und medizinische und therapeutische Leistungen, so die bayerische Staatsregierung. Ebenso wie Sport- und Musikangebote für ungeimpfte Jugendliche, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelte zudem ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier werden weitgehend alle Einrichtungen und Veranstaltungen geschlossen beziehungsweise untersagt, nicht aber Friseure, Schulen und Kindertagesstätten sowie der Handel.

In Nordrhein-Westfalen gelten von Mittwoch an im Freizeit- und Kulturbereich flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht geimpft oder genesen sind. Das kündigte CDU-Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann an.

Auch Hamburg weitet die 2-G-Regel aus. Der Hamburger Senat will 2 G auf den Kulturbereich und Beherbergungsbetriebe ausweiten. Damit werden von kommendem Montag an nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte.

In Sachsen-Anhalt gilt von Mittwoch an 2 G in vielen Freizeitbereichen. Das Kabinett gab eine 2-G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Ausnahmen soll es für Kinder und Jugendliche geben.

Derweil plant Berlin eine Ausweitung der Corona-Tests in Schulen und Kitas. So soll es in Lerngruppen, in denen es mindestens zwei positive Schnelltestergebnisse gab, danach eine Woche lang tägliche Corona-Tests geben. Kitas sollen verpflichtet werden, den Sorgeberechtigten zwei Schnelltests pro Woche auszuhändigen. Das teilte die Bildungsverwaltung mit. (23.11.2021)

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