Collien Ulmen-Fernandes wurde bei der Buchung abgezockt: Tipps gegen Internet-Betrug

Internet-Betrug
Collien Ulmen-Fernandes wurde bei der Urlaubsbuchung abgezockt: Tipps, wie Ihnen das nicht passiert

Die Urlaubsbuchung über ein Online-Portal kann gefährlich werden – wenn man dem falschen Anbieter vertraut. 

© Poike / Getty Images

Eine Traumunterkunft auf Mallorca zum Top-Preis in der Hauptsaison – klingt beinahe zu schön, um wahr zu sein? Ist es manchmal auch. Das musste auch Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes feststellen. Sie ist Opfer eines Internet-Betrugs geworden. Wie Sie sich schützen können. 

Eigentlich wollte Moderatorin Collien-Ulmen Fernandes nur einen entspannten Urlaub auf Mallorca buchen. Eine spontane Auszeit, mit der ganzen Familie ein paar Tage in die Sonne, am Strand liegen und das Meeresrauschen genießen. Also suchte sie sich eine schöne Finca auf der spanischen Urlaubsinsel aus. Aber statt in den Flieger nach Mallorca zu steigen, fand sich die Schauspielerin und Ehefrau von Entertainer Christian Ulmen bei der Polizei wieder. Denn die Finca, in der sie ihren Urlaub verbringen wollten, gibt es gar nicht, wie die Moderatorin in der RTL-Sendung “Stern TV am Sonntag” berichtet. 

Es ist ein prominentes Beispiel für das, was sich mittlerweile immer öfter abspielt, wenn Menschen ihre Reise online buchen: sie werden Opfer von Internet-Betrügern. Aber wie erkenne ich als Verbraucher, ob es sich bei dem Inserat um eine echte Unterkunft handelt? Und was tun, wenn man den Verdacht hat, einem Betrug auf den Leim gegangen zu sein? Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Überblick. 

Welche Masche nutzen Internet-Betrüger bei der Reisebuchung?

Meistens bieten die Betrüger Unterkünfte oder Pauschalreisen an, die es gar nicht gibt. Die Inserate teilen sie entweder auf gängigen Social-Media-Kanälen oder auf bekannten Buchungsplattformen. Wer auf den Angebots-Link klickt, der landet dann auf einer Homepage, die auf den ersten Blick oft einen seriösen Eindruck macht.

Genau so landete auch Collien Ulmen-Fernandes auf der Webseite “www.mallorca-in-sicht.com”. Sowohl die Anzeige als auch die gesamte Struktur der Homepage sowie der Buchungsprozess hätten seriös gewirkt, wie sie erzählt. Es habe ein Impressum gegeben, die Vermieterin sei bei Google auffindbar gewesen und es wurde ein Mietvertrag erstellt. “Ich hatte nie ein ungutes Gefühl”, sagt die Moderatorin. 

Wie erkenne ich, dass das Urlaubsangebot ein Fake ist?

Das Internet ist der perfekte Ort für Betrüger, um ihre Identität zu schützen. Es ist heutzutage nicht immer einfach, ein fiktives Angebot von einem echten zu unterscheiden – aber eben auch nicht unmöglich. Verbraucher sollten dafür vor allem auf die Red Flags der Urlaubsbuchung achten. Folgende Anzeichen sollten zumindest Grund zur Vorsicht sein: 

Aber auch, wenn man all diese Warnzeichen beachtet, ist es in seltenen Fällen möglich, dass man statt der gebuchten Unterkunft am Urlaubsort am Ende nur gähnende Leere vorfindet. Auch Ulmen-Fernandes hatte sich im Vorfeld über die Tricks von Internet-Betrügern informiert. Die Anbieter hätten ihr dann mit einem regen Email-Austausch und einem seriös anmutenden Mietvertrag das Gefühl gegeben, dass es sich um ein reales Angebot handelt. Ein Glücksfall dachte die Moderatorin – denn in der Hauptsaison ist es schwierig, spontan eine verfügbare Unterkunft auf Mallorca zu finden. 

Collien Ulmen-Fernandes ist bei der Buchung eines Mallorca-Urlaubes einem Internet-Betrüger auf den Leim gegangen. 

© Henning Kaiser / DPA

Wie schütze ich mich aktiv vor Internet-Betrug?

Und weil sich die Schauspielerin so sicher fühlte, entschied sie sich nach zwei Wochen, eine Anzahlung für die Finca auf Mallorca an den Anbieter zu überweisen. Auf den ersten Blick eine gängige Praxis, allerdings mit einem kleinen Fehler, den man laut Verbraucherschutz bei einer Reisebuchung nicht machen sollte. Der rät Verbrauchern dazu, die Anzahlung per Kreditkarte oder PayPal zu begleichen, damit man die Zahlung im Zweifel wieder rückgängig machen kann. 

Außerdem kann es helfen, vor allem bei Anbietern, die eine oder mehrere Red Flags erfüllen (siehe oben), genauer hinzuschauen und sich auf gängigen Branchen-Portalen über die Existenz der entsprechenden Firmen zu informieren. Für Unterkünfte kann man hierfür etwa auf “TrustedShops” geprüft werden, ob das Gütesiegel vergeben wurde. Wer eine Airline auf Seriosität checken möchte (auch hier kommt es immer wieder zu Betrugsfällen), der kann das auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes tun. Das Ganze geht aber auch andersherum: Auf der Webseite “Watchlist-internet” werden alle Homepages gelistet, die aktuell unter Betrugsverdacht stehen. 

Was tun, wenn ich bei der Reisebuchung abgezockt wurde?

Nach der Überweisung der Anzahlung veränderte sich etwas in der Kommunikation zwischen Collien Ulmen-Fernandes und der Vermieterin ihrer Finca auf Mallorca. Fragen wurden nicht beantwortet, es gab keine Auskunft über die Adresse der Unterkunft oder die Anreiseformalitäten.

Das machte sie stutzig, sie begann zu recherchieren – und fand mehrere Webseiten mit der gleichen Vermieterin im Impressum. Auf den vermeintlichen Betrug angesprochen kam nichts mehr von der Anbieterin. Seitdem herrscht Funkstille – und Hilflosigkeit im Hause Ulmen: “Wir wollten Anzeige erstatten, aber wussten zunächst nicht wo”, erzählt die Moderatorin im Stern TV-Beitrag.

Wer einem Internet-Betrug aufgesessen ist, sollte so schnell wie möglich rechtliche Schritte einleiten. Einerseits geht es darum, beim Geldinstitut oder der Kreditkartenfirma anzufragen, ob eine Rückholung des gezahlten Betrages möglich ist. Zahlungsanbieter wie PayPal oder einige Kreditkartenfirmen haben einen entsprechenden Käuferschutz inklusive, vor allem bei Geldinstituten dürfte das aber schwieriger werden. 

Der zweite Weg sollte in diesem Fall zur Polizei gehen. Dort kann man Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Im besten Fall kann man den Verdacht durch den Schriftverkehr und das Inserat belegen. Alternativ – oder zusätzlich – kann man sich mit dem Anliegen auch an den Verbraucherschutz wenden. Dieser wird dann den individuellen Fall aufnehmen und den rechtlichen Rahmen der Möglichkeiten abstecken. 

Quellen: Stern TV am Sonntag Verbraucherzentrale, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Watchlist Internet

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