Bundesverfassungsgericht: Notbremse verfassungsgemäß – „Umfangreiche Kontaktbeschränkungen“ kommen

  • VonVincent Büssow

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Das Verfassungsgericht stellt klar: Die Bundesnotbremse in der dritten Corona-Welle war zulässig. Das Urteil dürfte auf zukünftige Regelungen Auswirkungen haben.

  • Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. 
  • Die Maßnahmen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit.
  • In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. 

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Update vom 01.12.2021, 16.45 Uhr: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen aus dem Frühjahr abgewiesen hat, kommen im Kampf gegen die immer bedrohliche Corona-Welle in Deutschland schärfere Beschränkungen in der Adventszeit für Millionen Bürger und die Wirtschaft in Sicht.

Neue Regelungen etwa zu „umfangreichen Kontaktbeschränkungen“ vor allem für Ungeimpfte sollen bis Donnerstag (02.12.2021) erarbeitet werden. Das teilte Regierungssprecher Steffen Seibert nach Bund-Länder-Beratungen am Dienstag (29.11.2021) mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit.

Die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungssprecher Steffen Seibert.

© Kay Nietfeld/dpa

Bundesverfassungsgericht: Notbremse ist verfassungsmäßig – FDP „wenig angetan“

+++ 15.30 Uhr: FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Notbremse geäußert. Zugleich forderte er die Länder auf, jetzt rasch die Möglichkeiten des aktuellen Infektionsschutzgesetzes zu nutzen, wie die Rheinische Post in ihrer Mittwochsausgabe berichtet. Der Bund durfte nach der Entscheidung der Verfassungsrichter in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.

„Das Urteil ist enttäuschend, aber das Bundesverfassungsgericht ist Letztentscheider. Dies gilt es im Verfassungsstaat zu respektieren“, sagte Kubicki der Zeitung. Und: „Die Länder müssen jetzt in eigener Zuständigkeit die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen, statt Schwarzer Peter zu spielen.

Auch der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann war wenig angetan. Der voraussichtliche künftige Justizminister sagte in Berlin, dass seine Partei das Urteil selbstverständlich respektiere, aber: „Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht.“ Zugleich betonte er, das Gericht habe dem Gesetzgeber einen sehr weiten Spielraum zugestanden, die jeweilige Lage zu beurteilen und Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund seien etwa Ausgangssperren nicht verboten, „aber auch nicht geboten“, sagte Buschmann.

Bundesverfassungsgericht: „Notbremse“ ist verfassungsmäßig

+++ 13.00 Uhr: Die zentralen Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Die Richterinnen und Richter kommen zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen – „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ seien sie aber mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Weiter heißt es: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“ Der Gesetzgeber habe damit indirekt abendliche Treffen in Innenräumen verhindern wollen. „Angesichts der bestehenden Erkenntnislage“ sei dies „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ gewesen.

Mit ihrer Entscheidung zu den Schulschließungen erkennen die Richter erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an. Das Verbot von Präsenzunterricht beeinträchtige dieses Recht schwerwiegend. Der Gesetzgeber habe angesichts der Situation im Frühjahr aber annehmen dürfen, „dass zwischenmenschliche Kontakte an den maßgeblichen Kontaktorten umfassend „heruntergefahren“ werden müssen“.

Beide Beschlüsse wurden von allen acht Richterinnen und Richtern des Senats einstimmig mitgetragen. Damit ist auch geklärt, dass der Bund formal befugt ist, Corona-Maßnahmen direkt festzuschreiben. Auch der Automatismus, wonach die „Notbremse“ bei bestimmten Grenzwerten aktiviert und wieder deaktiviert wird, findet Zustimmung.

Grünen-Experte Dahmen: Rechtssicherheit für zusätzliche Corona-Maßnahmen

+++ 11.40 Uhr: Auch der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Corona-Beschränkungen begrüßt. Das Urteil gebe Rechtssicherheit für zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die vierte Welle nun konsequent zu bekämpfen, schrieb der Bundestagsabgeordnete bei Twitter. Nötig wäre rasch die Umsetzung weiterer Maßnahmen.

„Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes“, sagte Dahmen zuvor der Deutschen Presse-Agentur. Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. „Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offen bleiben.“ Für Ungeimpfte sollte es Kontaktbeschränkungen im Privaten wie im ersten Lockdown geben. Neben Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) und für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) in Geschäften, Beruf und Verkehr seien Schließungen von Gastronomie, Bars, Diskotheken sowie das Untersagen größerer Veranstaltungen nötig – also auch von Publikum bei Bundesligaspielen.

Dahmen mahnte zudem dringende Verbesserungen beim Krisenmanagement an. „Wir sind beim Impfen zu langsam, bei den Schutzmaßnahmen zu zögerlich und bei der Patientenverlegung aus überlasteten Klinken zu umständlich.“ Deswegen brauche es jetzt einen Krisenstab, der sich insbesondere sofort um die Impfkampagne kümmere.

+++ 11.10 Uhr: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse eine schnelle Rückkehr zu diesem Instrument der Pandemiebekämpfung gefordert. „Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse“, schrieb Söder bei Twitter über die Karlsruher Entscheidung. „Wir müssen jetzt schnell handeln.“ Söder wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „Bestätigung auf ganzer Linie“. Alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien rechtens gewesen. Auch alle bayerischen Regelungen seien im Einklang mit den Grundrechten.

 Verfassungsgericht billigt „Notbremse„-Maßnahmen aus dem Frühjahr

+++ 10.00 Uhr: Mit den beiden Entscheidungen des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth bekommt die Politik auch Hinweise für ihren Handlungsspielraum in der aktuellen vierten Corona-Welle. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) wollen sich um 13.00 Uhr mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zusammenschalten, um im Lichte der Karlsruher Beschlüsse über die Krise zu beraten.

+++ 9.43 Uhr: Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.

+++ 9.38 Uhr: Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 30.11.2021 darüber, ob die Bundesnotbremse im Kampf gegen Corona legitim war. (Archivbild)

© Uli Deck/dpa/Archivbild

Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Corona-Notbremse

Update vom 30.11.2021, 08.13 Uhr: Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken äußerte sich im ZDF-Morgenmagazin* zur bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Wir müssen uns das Urteil und seine Begründung natürlich sehr genau anschauen, aber wir sind auch in einer anderen Situation heute“. Sie verwies auf die höhere Impfquote als im Frühjahr, „so dass diejenigen, die sich impfen haben lassen und die sich jetzt boostern lassen, auch erwarten dürfen, dass wir differenzieren bei der Frage der Einschränkungen, der Kontaktbeschränkungen und auch bei den Beschränkungen für große Veranstaltungen und ähnliches“.

Update vom 30.11.2021, 04.05 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (30.11.2021, 09.30 Uhr) Entscheidungen zur sogenannten Bundesnotbremse. Konkret geht es um Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen. Die Bundesnotbremse lief zwar Ende Juni aus – erwartet werden aber grundsätzliche Entscheidungen dazu, welche Regelungen in einer Pandemie verfassungsgemäß sind. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Die Notbremse musste seit Ende April bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Einige Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen wies Karlsruhe im Mai ab, nun wird in der Hauptsache entschieden. Dazu sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth Mitte November im ZDF, dass die Begründungen des Gerichts „üblicherweise Hinweise für Folgefragen“ wie etwa weitere Maßnahmen lieferten. Am Dienstagnachmittag beraten Bund und Länder über die Coronalage.  

Update vom 29.11.2021, 16.45 Uhr: Die Regierungschefs der Länder wollen am Dienstag (30.11.2021) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem voraussichtlichen Nachfolger Olaf Scholz zusammenkommen. Neben einer Diskussion über aktuelle Corona-Maßnahmen dürfte dabei auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bundesnotbremse ein Thema sein.

Das Urteil des obersten Gerichts in Deutschland soll am selben Tag veröffentlicht werden, wobei derartige Entscheidungen üblicherweise vormittags um 09.30 Uhr erscheinen. Die Bund-Länder-Konferenz hingegen soll erst um 13.00 Uhr starten. Bei dem Urteil geht es um die Frage, ob die Bundesnotbremse im Kampf gegen Corona unzulässig war.

Bundesnotbremse: Ist das Corona-Gesetz verfassungswidrig?

Erstmeldung vom 29.11.2021, 13.22 Uhr: Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag (30.11.2021) erstmals eine Entscheidung über die Bundesnotbremse veröffentlichen. Diese sollte im April 2021 die dritte Corona*-Welle eindämmen. Dafür wurden deutschlandweite Vorgaben zur Anwendung bei der Überschreitung bestimmter Inzidenz-Werte in Landkreisen und Städten erlassen. Neben Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen sorgte besonders die nächtliche Ausgangssperre als Teil der Bundesnotbremse für Aufregung*.Jetzt will das oberste Gericht in Deutschland entscheiden, ob die Corona-Maßnahmen gerechtfertigt waren.

Im Genauen geht es bei der Entscheidung darum, inwieweit der Gesetzgeber zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bevölkerung zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen verpflichten sowie Schulschließungen veranlassen darf. Das Gesetz, das im Juni 2021 ausgelaufen ist, sah die meisten dieser Maßnahmen bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 vor. Auf Präsenzunterricht sollte hingegen erst verzichtet werden, wenn sich 165 Personen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche mit Corona infiziert hatten.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Corona-Notbremse: 281 Beschwerden

Bis Ende Juli gingen bei dem Bundesverfassungsgericht insgesamt 281 Verfassungsbeschwerden von 8.572 Personen über die bundesweite Corona-Notbremse ein. Außerdem wurden Eilanträge an die Justizbehörde gestellt, welche ein Ende der nächtlichen Ausgangssperren zum Ziel hatten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte diese bereits im Mai ab. Die Beschränkungen dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und damit einem „legitimen Zweck“, hieß es damals. Dass die Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie „offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen“ wären, liege außerdem nicht klar auf der Hand.

Ob das Gesetz allerdings verfassungswidrig ist, könne nur im Hauptsachenverfahren geklärt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr mit. Auch zu den Schulschließungen wurde sich in den Eilverfahren noch nicht geäußert. Im Rahmen der Prüfung, inwiefern der Verzicht auf Präsenzunterricht gerechtfertigt war, hat sich das Gericht intensiv mit den Auswirkungen auf Schüler beschäftigt, wie die Stuttgarter Nachrichten meldeten. Außerdem wurden Einschätzungen von Christian Drosten* und dem Robert Koch-Institut eingeholt. Die Kläger begründen ihren Standpunkt unter anderem damit, dass das Risiko eines schweren Corona-Verlaufs bei Kindern gering sei.

Auch aktuell wird über strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie diskutiert*. Zwischen Lockdown und Impfpflicht steht inzwischen alles im Raum. (afp/dpa/vbu) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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