TikTok steht vor EU-Prüfung der Privatsphäre von Kindern – POLITICO

Die europäischen Regulierungsbehörden werden in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob die Videoplattform TikTok mit den Daten von Kindern falsch umgegangen ist und damit gegen die wegweisenden Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union, die Datenschutz-Grundverordnung, verstoßen hat.

Die irische Datenschutzkommission teilte POLITICO mit, dass es ihr nicht gelungen sei, die Einwände anderer europäischer Datenschutzbehörden in diesem Fall auszuräumen.

Laut einem Sprecher der Behörde löste Dublin einen in der DSGVO vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus aus und leitete den Fall an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) weiter. Der EDSA hat bis zu zwei Monate Zeit, um eine verbindliche Entscheidung über den Fall zu treffen, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem er davon ausgeht, dass ihm alle Dokumente vorliegen.

Die im Jahr 2021 begonnene Untersuchung untersucht, ob TikTok gegen die DSGVO verstoßen hat, indem es Kinder unter 13 Jahren nicht von der Plattform ferngehalten hat, weil die Maßnahmen zur Altersüberprüfung möglicherweise unzureichend waren. Die Untersuchung prüft auch, ob TikTok bei der Verarbeitung der Daten von Minderjährigen transparent genug war und sicherstellte, dass die Plattformeinstellungen weit genug gingen, um die Privatsphäre von Kindern zu schützen.

Irland wurde im Jahr 2020 für die Aufsicht über TikTok in Europa verantwortlich, nachdem die Plattform ihren legalen EU-Hauptsitz in Dublin eingerichtet hatte. Die beliebte App wird auch von der irischen Aufsichtsbehörde wegen der möglicherweise rechtswidrigen Übermittlung europäischer personenbezogener Daten nach China untersucht.

TikTok, dessen Muttergesellschaft ByteDance seinen Sitz in China hat, wird wegen Sicherheitsbedenken im Umgang mit den Daten seiner Benutzer zunehmend unter die Lupe genommen. Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte am Freitag im französischen Fernsehen, er habe dem CEO des Unternehmens, Shou Zi Chew, gesagt, dass TikTok „noch viel Raum für Verbesserungen“ habe, einschließlich der Gewährleistung einer sicheren Nutzung von Kinderdaten.


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