Court of Auditors Raises Concerns Over Nehammer’s 50,000 Euro Social Media Spending

Unlawful donations linked to the social media accounts of Chancellor Karl Nehammer (ÖVP) and Burgenland Governor Hans Peter Doskozil (SPÖ) have been uncovered by the Court of Audit. The Freedom Party (FPÖ) faces scrutiny over a fan shop and the ‘Neue Freie Zeitung’ for similar infractions. Concerns were raised about transparency and potential conflicts of interest in political social media activities, with violations reported to the Independent Parties Transparency Senate for possible penalties.

Unzulässige Spenden bei Politischen Akteuren Aufgedeckt

Der Rechnungshof (RH) hat unzulässige Spenden im Zusammenhang mit den Social-Media-Konten von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) festgestellt. Auch die Freiheitliche Partei (FPÖ) sieht sich im Zusammenhang mit einem Fan-Shop, der FPÖ-Werbematerialien verkauft, sowie der ‘Neuen Freien Zeitung’ mit Verstößen konfrontiert. In allen Fällen wurden Berichte an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UTPS) übermittelt, der über mögliche Strafen entscheidet.

Kritik an den Social-Media-Aktivitäten

In einer Erklärung zum Rechenschaftsbericht der ÖVP für 2022 betonte der RH am Freitag, dass es bei den Social-Media-Aktivitäten von Politikern zu Abgrenzungsproblemen komme, die potenzielle Interessenkonflikte mit sich bringen könnten. Es stellt sich die Frage, wo die Tätigkeiten eines Regierungsmitglieds enden und persönliche oder parteipolitische Aktivitäten beginnen. Klare Regeln fehlen, weshalb der UPTS eingeschaltet werden sollte.

Die Personalkosten für Nehammers Social-Media-Konten beliefen sich 2022 auf 50.600 Euro, die von der Partei nicht an das Kanzleramt zurückgezahlt wurden. Der RH betrachtet diese Kosten als unzulässige Spenden. Zudem wurden Beiträge veröffentlicht, die nicht direkt mit der Regierungsarbeit des Kanzlers zu tun hatten, sondern als Werbung für die ÖVP gelten. Die Partei konnte auch durch öffentliche Mittel, wie Werbedienste des Kanzleramts, zusätzliche Follower gewinnen, was den Werbewert ihrer Inhalte erhöhte.

Zusätzlich sieht der RH einen Verstoß gegen das Parteiengesetz, da die Einnahmen und Ausgaben des ‘Österreichischen Seniorenbundes’ und der entsprechenden Landesverbände im Rechenschaftsbericht 2022 nicht aufgeführt wurden. Der RH betrachtet diese Verbände als ‘Parteiverbände’, was von der ÖVP bestritten wird.

Der RH hat auch eine Benachrichtigung an den UPTS bezüglich Doskozils Facebook-Konto abgeschickt, da dort Parteiinhalte veröffentlicht wurden, die als unzulässige Spende in Form von Sachleistungen in Höhe von 600 Euro angesehen werden. Ähnliche Verstöße wurden auch bei der Zeitschrift ‘4U: Das Magazin der SPÖ Graz’ festgestellt, wo es zu unzulässigen Spenden in Höhe von 20.700 Euro kam.

Der Verkauf von Werbeartikeln im Fan-Shop der FPÖ Kärnten wird ebenfalls als unzulässige Spende gewertet. Laut RH stellt dies eine Werbemaßnahme für die Partei dar. Der RH schätzt die damit verbundenen Kosten auf bis zu 55.000 Euro, die im Rechenschaftsbericht 2022 hätten aufgeführt werden müssen.

Der RH hat zudem die FPÖ wegen unzureichender Angaben in Bezug auf die ‘Neue Freie Zeitung’ kritisiert, deren Einnahmen aus Werbeanzeigen und staatlichen Zuschüssen nicht ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht aufgeführt wurden. Auch bei den Grünen und NEOS wurden impermissible Spenden identifiziert. Der Bericht umfasst auch die Bierpartei, die Merchandise-Artikel über den Webshop der Band Turbobier verkauft.

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