Corona-Regeln in Bayern: Das Wichtigste im Überblick – Bayern


So locker ist es in Bayern seit Monaten nicht zugegangen: Der Inzidenzwert ist als Maßstab für Corona-Regeln quasi abgeschafft, dafür gilt nun eine Krankenhausampel. FFP2-Maskenpflicht? Allenfalls wenn die Ampel auf Gelb steht. Dafür gilt überall die 3-G-Regel – fast für alle. Haben Sie noch den Überblick?

Wann immer die Staatsregierung die Corona-Regeln grundsätzlich überarbeitet hat, gab es anfangs einige Verwirrung – das war im Herbst so, kurz vor Weihnachten und auch in dieser Woche. Manche Details sind anfangs noch unbekannt, manche auch noch gar nicht geregelt. Die SZ hat ihren Leserinnen und Lesern angeboten, Fragen einzuschicken. Hier sind die Antworten darauf.

Bedeutet 3G in Gasthäusern oder Restaurants, dass im Biergarten und auf Terrassen, also im Freien, weiterhin auch nicht geimpften Menschen der Zutritt gestattet ist?

Ja. Die 3-G-Regel ist nur für Innenräume relevant. Der Vollständigkeit halber ist aber wichtig: Auch nicht Geimpfte dürfen in die Innenräume von Restaurants – sie müssen dann halt einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Und nicht vergessen darf man auch: Die 3-G-Regel gilt nicht in jenen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern, deren Inzidenzwert unter 35 liegt.

Wenn ich bei 3G als Ungeimpfter ohne Test Gast in der Außengastronomie bin, darf ich dann die Toilette benutzen oder muss ich dann einen Negativ-Test haben, da ich ja ins Innere des Restaurants muss?

Nein, diese Sorge ist unbegründet. In diesem Fall sind “der Toilettengang oder der Bezahlvorgang in einem geschlossenen Raum” der Wirtschaft von der Pflicht, einen negativen Test vorzulegen, befreit, wie das Gesundheitsministerium wissen lässt. Aber: Maske nicht vergessen!

Was gilt denn für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren? Für die gibt es keine Impfung. Muss ich meinen Sohn also immer zum Testen schleppen, um ihn ins Restaurant oder Schwimmbad mitnehmen zu dürfen?

Nein. Für ihn gilt dort zwar eine Testpflicht. Aber da er ja zur Schule geht (was ich jetzt einfach mal unterstelle), wird er dort zwei- oder dreimal in der Woche getestet – und damit ist die Testpflicht generell erfüllt. Er muss im Restaurant also keinen negativen Test vorlegen, es reicht nachzuweisen, dass er Schüler ist. Das sollte bei einem Siebenjährigen nicht weiter problematisch sein; bei älteren Schülerinnen und Schülern empfiehlt es sich, einen Schülerausweis mitzunehmen.

Gelten Schulkinder auch in diesen Sommerferien bereits als getestet, obwohl die Schule und die regelmäßigen Tests noch nicht begonnen haben?

Ja. In den Ferien gilt eine Ausnahme, dass alle Schüler als getestet gelten, auch wenn sie nicht getestet werden. Hierbei ist die Staatsregierung Familien entgegengekommen. Ihr Argument unter anderem: Das sei unproblematisch, “da die Kinder in den Sommerferien mehr Zeit mit der Familie verbringen und insgesamt weniger Kontakte mit Gleichaltrigen haben als in der Schule”.

Was ist mit sechsjährigen Kindergartenkindern? Müssen die sich für jeden Schwimmbad-/Musikschul-/Restaurantbesuch testen lassen?

Kinder unter sechs Jahren seien von der Testpflicht bei der 3-G-Regel befreit, Schüler auch – das hat die Staatsregierung am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitgeteilt. Somit hat sich in der Tat sofort die Frage gestellt: Was ist mit Sechsjährigen, die erst nächstes Jahr eingeschult werden? Im finalen Text der Verordnung hat die Regierung nun festgelegt, dass nicht nur die unter Sechsjährigen, sondern alle Kinder, die noch nicht eingeschult sind, automatisch als negativ getestet gelten. Die Frage kann ich inzwischen also mit Nein beantworten.

Was ist mit Tier-, Zahn-, Arztpraxen? Gilt da auch 3G?

Die 3-G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete kommen dürfen, gilt laut Verordnung nicht bei “medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen” Dienstleistungen. Dazu zählt laut Gesundheitsministerium der Besuch beim Arzt oder Zahnarzt. Hier ändere sich also nichts.

Darf ich mit der neuen Masken-Regel auch wieder meine selbstgenähten Masken tragen?

Nein. Die bisherige Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, wurde ersetzt durch die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen. (FFP2-Masken sind natürlich weiter erlaubt.) Eine normale Stoffmaske reicht nicht – mit einer Ausnahme: In Grundschulen genügt für die Kinder eine Stoffmaske.

Ich bin voll geimpft. Muss ich in Geschäften und in der U-Bahn noch eine Maske tragen?

Ja. Die Regeln zur Maskenpflicht gelten für alle, unabhängig von einer Impfung oder davon, ob man schon einmal Corona hatte. Und in Geschäften muss eine medizinische Maske getragen werden genauso wie im öffentlichen Nahverkehr. Von der Maskenpflicht befreit sind nur Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen das Tragen einer Maske aus Gesundheitsgründen nicht zuzumuten ist – das müssen sie durch ein ärztliches Attest belegen können.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Jetzt. Um genau zu sein: Seit Donnerstag, 2. September. Und vorerst gilt die entsprechende Verordnung, wenn sie nicht geändert wird, bis 1. Oktober. Dass sie danach ganz abgeschafft wird, ist höchst unwahrscheinlich.

Muss in Clubs und Discos eine Maske getragen werden? Der Mindestabstand kann ja nicht eingehalten werden – in diesem Fall gilt ja eigentlich immer eine Maskenpflicht.

Eine gute Frage, die sich momentan noch nicht stellt, weil Clubs und Discos weiter geschlossen bleiben. Frühestens zum 1. Oktober sollen sie öffnen dürfen – das hat die Staatsregierung in den Raum gestellt. Ob das aber auch wirklich so kommt, ist noch nicht fix. Und schon gleich gar nicht, wie dann die Hygieneregeln im Detail aussehen. Und das Gesundheitsministerium bleibt sehr im Vagen: Das unterliege dann “der politischen Entscheidung auf Basis einer Gesamtabwägung der zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Situation des Corona-Geschehens”. Die Frage lässt sich daher leider nicht beantworten. Angekündigt ist bisher nur, dass für Nicht-Geimpfte in Clubs und Discos PCR-Tests nötig sein werden.

Wie läuft das nun mit den kostenlosen Tests für Studentinnen und Studenten? Woher bekommen wir die – und reicht ein Studentenausweis als Nachweis?

In den Hochschulen gilt nun ja auch 3G – und für Studierende soll es ein kostenloses Testangebot geben. Wie das aber genau aussieht, ist unklar. Das Wissenschaftsministerium lässt wissen, die damit verbundenen Fragen würden “derzeit geklärt und abgestimmt, um schnellstmöglich Klarheit” zu schaffen.

Wie sieht denn die aktuelle Lage in den Krankenhäusern aus, also bezüglich der Krankenhausampel? Steht da bald die Stufe Gelb an – und damit strengere Regeln?

Nein, das scheint nicht bevorzustehen. Auf Gelb spränge die Ampel, wenn in ganz Bayern innerhalb von sieben Tagen mehr als 1200 Covid-19-Patienten ins Krankenhaus kämen. Dieser Wert lag am Donnerstag nach den offiziellen Zahlen bei 233. Auf Rot würde die Ampel schalten, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern lägen – im Moment sind das 165.

Was passiert konkret, wenn die Ampel auf Gelb oder Rot geht?

Das hat die Staatsregierung offen gelassen. Für die Stufe Gelb steht in der Verordnung, dass die Regierung dann “unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen” ergreift, um eine höhere Belastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Welche genau, ist nicht festgelegt. Als mögliche Maßnahmen werden genannt: Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht, strengere Tests (PCR statt Schnelltest), Kontaktbeschränkungen oder Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen. Für die Stufe Rot sind gar keine Beispiele genannt. Und in der Verordnung steht auch nicht, ob strengere Regeln dann landesweit oder regional beschränkt eingeführt werden.

Muss ich bei gelber Ampel auch als Geimpfte wieder ein Testergebnis vorweisen? Und das zahlen?

Wie gesagt: Was genau passiert, ist unklar. Von einer Testpflicht für Geimpfte ist bislang aber nicht die Rede gewesen.

Wo kann man die Ampel einsehen?

Die aktuellen Werte weist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit Neuestem auf seiner Internetseite aus.

Kann die Ampel eigentlich direkt von Grün auf Rot springen, ohne vorher Gelb anzuzeigen?

Theoretisch ja. Praktisch sei das aber nicht zu erwarten, sagen Mediziner.

Bleiben die 1,5 Meter Mindestabstand? Ich finde das zum Beispiel in Supermarkt sehr angenehm, es steigert mein Sicherheitsgefühl.

Grundsätzlich ja. Gleich der erste Satz der neuen Verordnung lautet: “Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (…)”. Wie bisher auch ist das aber ein Appell, keine strenge Vorschrift. Es wird also zum Beispiel kein Bußgeld fällig, wenn man dagegen verstößt. Allerdings müssen die Supermärkte in ihre Hygienekonzepte schreiben, wie sie auf den Mindestabstand hinweisen.

Was gilt für einen Besuch im Altenheim?

Besucher müssen hier immer, auch bei einer ganz niedrigen Inzidenz vor Ort, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein (3-G-Regel).

Gibt es bei Veranstaltungen noch Kontaktdatenerhebung?

Ja. Diese Pflicht gilt weiter für alle Tagungen, Kongresse, Messen und kulturelle Veranstaltungen sowie von allen Veranstaltungen gleich welcher Art, zu denen mehr als 1000 Besucher kommen. Kontaktdaten müssen im Übrigen auch in der Gastronomie erfasst werden, in Hotels, beim Friseur und anderen Dienstleistern, die körperlich nahe am Kunden arbeiten, in Museen und Gedenkstätten, Schlössern, Tierparks und botanischen Gärten.

Müssen als Kontaktdaten Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden?

Fast. Nötig sind laut Verordnung Name und Vorname, eine Anschrift und eine sichere Kontaktinformation – letzteres kann eine Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse sein. Dazu kommt noch der Zeitraum des Aufenthalts. Dass man auch die eigene Adresse angeben muss, ist übrigens neu – bisher reichten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Als Querflötistin würde mich interessieren, ob wir “Superspreader” nun wieder normal im Orchester spielen dürfen, also ohne die zwei bis drei Meter Abstand nach vorne und zur Seite?

Für Laien-Orchester und Chöre galten bisher spezielle Regeln, die nun aber gestrichen worden sind – und damit auch der höhere Mindestabstand für Blasinstrumente. Generell gilt für die Proben von Laien-Kulturensembles: Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden, auch wenn der natürlich weiter empfohlen wird.

Gilt bei einer Bandprobe Maskenpflicht?

Empfohlen wird eine Maske immer, wenn man sich nahe kommt. Ob sie bei Proben auch Pflicht ist, ist nicht ganz eindeutig geregelt. Klar ist: Trifft sich die Band bei einem ihrer Mitglieder zu Hause, also in privaten Räumen, gilt sie nicht. Ansonsten ist die Maske verpflichtend, wenn man keinen Mindestabstand einhalten kann. Man darf sie aber abnehmen, wenn sie “zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt”, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. Das trifft sicher für Saxophonisten zu, vermutlich auch auf Chorsänger – ob aber auch auf Kontrabassistinnen oder E-Gitarristen, ist Auslegungssache.

In unserem Chor herrscht große Unsicherheit über die konkrete Bedeutung der neuen 3-G-Regel für Chorproben.

3G gilt nicht in privaten Wohnräumen. Da sich Ihr Chor aber vermutlich nicht in einem Wohnzimmer trifft, sondern in einem Pfarrsaal oder der Musikschule, gilt 3G. Das heißt: Mitsingen dürfen nur Geimpfte, Genesene oder negativ auf Corona Getestete. (Zumindest wenn die Inzidenz vor Ort bei mehr als 35 liegt.)

Wie voll darf jetzt ein Konzertsaal sein?

Ich weiß ja nicht, welchen Konzertsaal Sie vor Augen haben. Vermutlich aber darf er ganz voll sein – es sei denn, er fasst mehr als 5000 Menschen. (Aber das tun ja nur wenige Veranstaltungsstätten wie etwa die Olympiahalle in München.) Bis zu dieser Größe darf generell jeder Platz belegt werden. Bei den größeren Sälen oder Stadien darf von den Plätzen, die über diese 5000 hinausgehen, nur die Hälfte besetzt werden. Wichtig ist dabei: Sind so viele Plätze belegt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann, dürfen die Besucher am Platz die Maske abnehmen; andernfalls muss sie getragen werden. Wofür er sich entscheidet, ist Sache des Veranstalters.

Besteht noch Maskenpflicht im Kino?

Wie oben beschrieben: Am Platz hängt das davon ab, wie voll der Kinobetreiber die Säle macht. Unabhängig davon gilt an der Kasse, auf den Gängen oder Toiletten immer eine Maskenpflicht.

Meine Mutter ist 88 Jahre alt und hatte Weihnachten 2020 Corona. Gilt Sie nach den neuen Corona-Regeln in Bayern als genesen?

Nein, das hängt aber nicht mit den bayerischen Corona-Regeln zusammen. Als genesen gilt in Deutschland generell, wer vor mindestens vier Wochen und höchstens einem halben Jahr positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden ist. Ihre Mutter war das also nur bis Juni 2021.

Wenn ich einen negativen Test vorlegen muss, etwa im Schwimmbad, reicht es dann, wenn ich einen Selbsttest zu Hause mache und ihn mitbringe?

Nein. Als Test gilt ein PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt), ein Schnelltest etwa in einem Testzentrum (höchstens 24 Stunden alt) oder ein Selbsttest, der aber unter Aufsicht vorgenommen worden ist, wofür es dann einen schriftlichen Beleg gibt.

Welche Möglichkeiten hat man aufgrund der neuen Regeln für Jugendzeltlager mit etwa 100 Teilnehmern? Sind die möglich?

Für Jugendfreizeiten gab es bisher Obergrenzen bei der Teilnehmerzahl, abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Detaillierte Regeln für Zeltlager stehen natürlich nicht in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – da dort aber die Personenobergrenzen für Veranstaltungen generell gestrichen wurden, muss das meines Erachtens auch für Zeltlager gelten. Ob es aber im Einzelnen Regeln wie Testpflicht, Kleingruppen-Bildung oder ähnliches gibt, das müsste man im Einzelfall klären.

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