Corona aktuell: Drittimpfung nur für Risikopatienten – Politik

Die Ständige Impfkommission (Stiko) will Auffrischungsimpfungen zunächst nur für Risikopatienten empfehlen. Die Sichtung der dazu vorliegenden wissenschaftlichen Daten sei abgeschlossen, sagte der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens. Auffrischungsimpfungen empfehle die Kommission für Menschen mit Immundefekten oder Erkrankungen, bei denen das Immunsystem medikamentös reguliert wird, etwa bei Rheuma- oder Krebspatienten oder nach einer Transplantation. Eine allgemeine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung von Älteren will die Stiko derzeit noch nicht aussprechen.

Auch die Europäische Arzneimittelbehörde EMA will schon bald über Auffrischungsimpfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von Biontech und Pfizer entscheiden. Etwa Anfang Oktober sollten die Beratungen dazu abgeschlossen sein, sagt ein Vertreter der Behörde. Die EMA hatte Anfang September mit der Überprüfung begonnen und erklärt, in den kommenden Wochen zu einem Ergebnis kommen zu wollen. In den USA hatte die Arzneimittelbehörde FDA am Mittwoch ihr Okay für Booster-Impfungen mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer für Menschen ab 65 Jahren sowie bestimmte Hochrisikogruppen gegeben.

Die EMA erklärte außerdem, dass die Zulassung des Biontech/Pfizer-Impfstoffes für Kinder noch in diesem Jahr erfolgen könnte. Man habe zwar noch keinen Antrag auf die Erweiterung der Genehmigung für unter Zwölfjährige erhalten, man rechne aber für Anfang Oktober damit. Die Bewertung des Zulassungsantrags dürfte dann rund vier Wochen dauern. Biontech und Pfizer hatten Anfang der Woche Ergebnisse aus der Studie mit dem Impfstoff zum Einsatz bei Fünf- bis Elfjährigen vorgelegt und erklärt, nun schnellstmöglich für diese Altersgruppe die Zulassung beantragen zu wollen.(23.09.2021)

RKI meldet erneut gesunkene Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ist erneut gesunken. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gab den Wert mit 63,1 an. Am Vortag hatte der Wert bei 65 gelegen, vor einer Woche bei 76,3. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 10 696 Corona-Neuinfektionen.

Deutschlandweit wurden binnen 24 Stunden 115 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 68 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 4 171 666 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit 3 932 600 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 93 238. (23.09.2021)

US-Arzneimittelbehörde FDA lässt Auffrischungsimpfung für Ältere zu

In den USA lässt die Arzneimittelbehörde die Einführung von Auffrischungsdosen mit dem Impfstoff von Pfizer und Biontech zu. Die dritte Impfung muss mindestens sechs Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden und ist für Menschen über 65 Jahre oder bei Hochrisiko-Amerikanern, sagte ein Sprecher der Behörde. Die US-Seuchenbehörde CDC muss noch über den Beschluss abstimmen. (23.09.2021)

DGB gegen Verdienstausfall für Ungeimpfte in Quarantäne

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert scharf die von den Gesundheitsministern der Länder beschlossenen neuen Quarantäne-Regeln für ungeimpfte Arbeitnehmer. “Es kann nicht sein, dass die Politik die Verantwortung für den Kampf gegen die Pandemie einfach bei den Beschäftigten ablädt”, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ein Ende des Entgeltersatzes für Ungeimpfte würde auch bedeuten, dass Beschäftigte ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssten.

Hoffmann sagte, es sei eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiterbewegung, dass Arbeitgeber so wenig wie absolut nötig über Gesundheitsentscheidungen der Beschäftigten erfahren. Spätestens vom 1. November an sollen ungeimpfte Arbeitnehmer keinen Verdienstausgleich im Quarantänefall mehr bekommen. (23.09.2021)

Keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

Spätestens vom 1. November an sollen bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne die meisten Nichtgeimpften keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss am Mittwoch, berichtet die Deutschen Presse-Agentur. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nichtgeimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen. Diese Regelung soll nun spätestens vom 1. November an für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Der Beschluss war erwartet worden, im Vorfeld hatte es Kritik gegeben, unter anderem von Seiten der Gewerkschaften. DGB-Chef Hoffmann sprach in einem Interview mit dem RBB-Inforadio von einer “Impfpflicht durch die Hintertür”. Die Politik drücke sich vor einer klaren Entscheidung und verlagere den Konflikt auf die Beschäftigten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Pläne dagegen verteidigt. “Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?”, sagte der CDU-Politiker im ZDF-“Morgenmagazin”. (22.09.2021)

Spahn erwartet Ende der Pandemie im Frühjahr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet bis zum kommenden Frühjahr eine Herdenimmunität gegen das Coronavirus und damit das Ende der Pandemie in Deutschland. “Wenn keine neue Virusvariante auftaucht, gegen die eine Impfung nicht schützt, was sehr unwahrscheinlich ist, dann haben wir die Pandemie im Frühjahr überwunden und können zur Normalität zurückkehren”, sagt der CDU-Minister der Augsburger Allgemeinen. Herdenimmunität werde immer erreicht, die Frage sei nur ob durch Impfung oder Ansteckung. “Die Impfung ist definitiv der sicherere Weg dorthin”, so Spahn.

Länger kostenlose Corona-Tests für Jugendliche und Schwangere

Vom 11. Oktober an müssen diejenigen, die einen Corona-Schnelltests machen möchten, diesen selbst bezahlen. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Außnahmen gibt es für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren und Schwangere. Diese können sich noch bis 31. Dezember mindestens einmal pro Woche kostenlosen testen lassen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt – daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Um auch vom 11. Oktober an kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen – bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann – eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose “Bürgertests” für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung. Was die Schnelltests von Oktober an kosten sollen, ist bisher unklar. (22.09.21)

Lauterbach warnt vor vollen Stadien trotz 2-G-Regel

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich selbst unter Anwendung der 2-G-Regel gegen volle Fußball-Arenen ausgesprochen, zu denen nur geimpfte und genesene Menschen Zutritt hätten. “Leider ist es auch unter 2-G-Bedingungen im Moment noch nicht sinnvoll, die Stadien ganz zu füllen”, sagte Lauterbach. Vor dem Hintergrund des Nachlassens des Impfschutzes stelle etwa die Anreise ein Problem dar, ergänzte der SPD-Politiker mit Blick auf die Menschenmassen, die normalerweise in Richtung Stadion strömen. “Halb gefüllte Stadien sind kein Problem mit 2 G”, stellte er klar.

Die Hamburger Fußballzweitligisten HSV und St. Pauli dürfen etwa nach der jüngsten Senatsentscheidung ihre Stadien unter 2-G-Bedingungen wieder voll auslasten. An den meisten anderen Standorten der zwei höchsten Fußball-Ligen ist weiterhin eine Auslastung von maximal 50 Prozent der Stadionkapazität erlaubt. Viele Vereine setzen allerdings auch auf die 3-G-Strategie und gewähren negativ getesteten Personen Zutritt.

“Wenn die überwiegende Mehrheit der Zuschauer geimpft und die Kinder getestet sind, halte ich Fußballspiele vor gut gefüllten Häusern für ein verantwortbares Risiko”, hatte Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke zuletzt in der Welt am Sonntag gesagt. (22.09.2021)

WHO registriert weltweit sinkende Zahl der Neuinfektionen

Die Zahl der der Weltgesundheitsorganisation neu gemeldeten Corona-Fälle ist gesunken. Vorige Woche wurden der WHO 3,67 Millionen Fälle gemeldet, neun Prozent weniger als in den sieben Tagen zuvor, wie die UN-Behörde in Genf berichtete. Zuvor waren die Zahlen seit Anfang Juni kontinuierlich angestiegen und hatten im August ein Plateau erreicht.

Fast alle Kontinente verzeichneten Rückgänge. Nur in Afrika gab es einen leichten Anstieg. Die weltweite Zahl der Todesfälle sank im Wochenvergleich um sieben Prozent auf knapp 60 000. Der statistische Bericht der WHO enthielt keine Erklärungen für die Entwicklung der Zahlen. (21.09.2021)

Hamburg lockert sein 2-G-Modell

In Hamburg können Fußballstadien vom kommenden Wochenende an unter 2-G-Bedingungen wieder bis zum letzten Platz besetzt werden. Auch in den Hamburger Clubs dürfen Geimpfte und Genesene von Samstag an wieder ohne Maske und abstandslos tanzen, wie die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen sagte.

Auch Niedersachen und Sachsen setzen in der Corona-Pandemie künftig verstärkt auf das 2-G-System. Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll in Sachsen für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder und Saunen sowie Diskotheken und Clubs gelten. Die Regelung ist in der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Schutzverordnung als Optionsmodell formuliert. Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2 G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg, allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2-G-Modell nicht.

Nahezu identisch sind die Regelungen, wie sie von Mittwoch an in Niedersachsen gelten. Menschen, denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, dürfen aber nicht ausgeschlossen werden, wie der Corona-Krisenstab der Landesregierung mitteilte. Auch Menschen bis 18 Jahre sollen ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen.

USA wollen Einreisebeschränkungen lockern

Die USA wollen die Einreisebeschränkungen aus der Europäischen Union und Großbritannien bald für Geimpfte aufheben. Das gab ein Mitarbeiter der US-Regierung bekannt.

Der weitgehende Einreisestopp war zu Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 vom damaligen US-Präsidenten Donald Trump verhängt und bisher von seinem Nachfolger Joe Biden aufrechterhalten worden. Unter anderem aus der Reisebranche wurde schon lange eine Lockerung zumindest für gegen das Coronavirus geimpfte Reisende gefordert.

Die bisherigen Reisebeschränkungen besagen, dass nur US-Bürger und Besitzer einer Green Card sowie deren Familienmitglieder in die USA einreisen dürfen, wenn sie sich in den vergangenen 14 Tagen in der EU oder Großbritannien aufgehalten haben. Alle anderen brauchen eine spezielle Erlaubnis.

Die EU hatte die Mitgliedsstaaten bereits im Sommer aufgefordert, Beschränkungen für Reisende aus den USA und mehreren anderen Ländern schrittweise aufzuheben. Deutschland hatte daraufhin Einreisen unter anderem aus den USA “zu allen zulässigen Aufenthaltszwecken einschließlich Tourismus” wieder erlaubt. Die US-Regierung hielt jedoch im Juli unter Verweis auf die ansteckendere Delta-Variante an den Einschränkungen fest.

Biontech: Impfung wirksam und sicher bei jüngeren Kindern

Der Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer hat sich nach Angaben der beiden Unternehmen bei Kindern im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren als gut verträglich erwiesen und ruft eine stabile Immunantwort hervor. Die Daten der klinischen Studie sollen so bald wie möglich der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA und der US-Zulassungsbehörde FDA vorgelegt werden, wie die beiden Impfstoffhersteller mitteilten.

Anders als in der Altersgruppe über zwölf wurde den Kindern von fünf bis elf Jahren für die klinische Studie der Phase 2/3 nur ein Drittel der Dosis verabreicht. Die beiden Impfungen lagen drei Wochen auseinander.

“Die Antikörper-Reaktionen bei den Teilnehmern, denen eine Dosis von zehn Mikrogramm verabreicht wurde, war vergleichbar mit denjenigen aus einer früheren Studie von Pfizer/Biontech bei Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die eine 30 Mikrogramm-Dosis erhalten hatten”, teilten die Unternehmen mit. Auch die Nebenwirkungen seien vergleichbar mit denen der älteren Gruppe gewesen. Ergebnisse von zwei weiteren Teilnehmergruppen im Alter von zwei bis fünf Jahren sowie von sechs Monaten bis zwei Jahren würden für das vierte Quartal erwartet.

An der Studie nehmen den Angaben zufolge insgesamt 4500 Kinder im Alter von einem halben Jahr bis einschließlich elf Jahren teil, die vorgestellten Daten zu den Fünf- bis Elfjährigen gehen auf 2268 Teilnehmer zurück. Beteiligt sind mehr als 90 Kliniken in den USA, Finnland, Polen und Spanien. (20.09.2021)

Tourismusbeauftragter hält Skiurlaub und Après-Ski für möglich

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung hält eine Corona-Wintersaison in den Bergen samt Après-Ski unter bestimmten Bedingungen für möglich. “Wir wollen wieder unbeschwert Skiurlaub machen”, sagte Thomas Bareiß (CDU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. “Daher ist es grundsätzlich richtig, bestimmte Veranstaltungen nur für Personengruppen zu öffnen, bei denen die Ansteckungsgefahr gering ist.” Bei einem Anstieg des Infektionsgeschehens dürfe es keine Schließungen mehr geben, gleichzeitig müssten Gäste und Gastgeber geschützt werden. “In dem Fall bleibt zu prüfen, ob ein Antigen-Schnelltest noch ausreichend ist”, sagte Bareiß. “Die Impfung bleibt das A und O.”

Auch Österreichs Kanzler Sebastian Kurz hatte zuvor gesagt, er halte eine sichere Wintersaison inklusive Après-Ski für möglich. Seine Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erläuterte später Details: In Österreich wird demnach in der kommenden Wintersaison beim Skifahren ein 3-G-Nachweis erforderlich. Seilbahnen, Gondeln und Skihütten dürfen nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten benutzt werden, sagte Köstinger am Montag. Bei der Benutzung der Seilbahnen gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht. Après-Ski soll unter strengen Bedingungen, ähnlich wie für die Nachtgastronomie, möglich sein. Basis dafür ist ein kürzlich von der Regierung festgelegter Drei-Stufen-Plan, der sich an der Auslastung der Intensivstationen orientiert. Das bedeutet, sobald mehr als 300 Intensivbetten belegt sind, dürfen Nachtclubs und dann eben auch Après-Ski-Bars nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden (2-G-Regel).

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach reagierte kritisch auf diesen Vorstoß. “Wie die nächste Wintersaison aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand seriös vorhersagen – auch nicht der österreichische Bundeskanzler”, sagte Lauterbach den Funke-Zeitungen. Er würde aus heutiger Sicht “eher davon abraten, unter Ischgl-ähnlichen Bedingungen zu feiern” und verwies auf Impfdurchbrüche. Der österreichische Party- und Skiort Ischgl war voriges Jahr zum Corona-Hotspot geworden. Der Vorfall wird derzeit vor Gericht aufgearbeitet.

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